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   BFH, 21.07.2017 - X B 167/16   

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BFH, 21.07.2017 - X B 167/16 (https://dejure.org/2017,33810)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2017 - X B 167/16 (https://dejure.org/2017,33810)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2017 - X B 167/16 (https://dejure.org/2017,33810)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6 FGO - Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 119 Nr 6, FGO § 105 Abs 5
    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i.S.v. § 119 Nr. 6 FGO - Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i.S.v. § 119 Nr. 6 FGO - Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 119 Nr 6 FGO, § 105 Abs 5 FGO
    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i.S.v. § 119 Nr. 6 FGO - Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung

  • rewis.io

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i.S.v. § 119 Nr. 6 FGO - Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 ; FGO § 76 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i.S.v. § 119 Nr. 6 FGO - Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanwendungsfehler des Finanzgerichts in Schätzungsfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungsrüge - statt Beweisantrag?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe - und das Vorbringen der Beteiligten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2017, 1447
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Der angerufene Senat hat jüngst erneut den Grundsatz bestätigt, dass das FA --und damit gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 162 der Abgabenordnung auch das FG-- in der Wahl seiner Schätzungsmethoden frei ist (Senatsbeschluss vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774, Rz 25).
  • BFH, 13.09.2016 - X B 146/15

    Nichtzulassung der Revision bei behaupteten Schätzungsfehlern - Rüge eines

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Es ist Sache der Tatsacheninstanz zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet sei, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (Senatsbeschluss vom 13. September 2016 X B 146/15, BFH/NV 2016, 1747, Rz 16).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung vermag jedoch die Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht zu begründen (allgemeine Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373, Rz 14, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2016 - VI R 18/13

    Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Dagegen ist ein dahingehender Verfahrensmangel nicht gegeben, wenn noch zu erkennen ist, welche Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFH-Urteil vom 18. August 2016 VI R 18/13, BFHE 255, 58, BStBl II 2017, 730, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.2013 - XI B 75/12

    Verwertung von strafgerichtlichen Feststellungen durch das FG - vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Ein derartiger Fehler liegt nur dann vor, wenn die angefochtene FG-Entscheidung objektiv willkürlich oder zumindest greifbar gesetzwidrig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. September 2013 XI B 75/12, BFH/NV 2014, 164, Rz 34).
  • BFH, 21.01.2009 - X B 125/08

    Gemeinsame Verhandlung - Schätzung durch das FG - schlüssige Darlegung einer

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2009 X B 125/08, BFH/NV 2009, 951, unter 6.a).
  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Danach ist es grundsätzlich Aufgabe des Gerichts, die tatsächlichen Grundlagen der zu treffenden Entscheidung zu ermitteln (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207).
  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Vielmehr begrenzt die Mitwirkungspflicht der Beteiligten die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 X R 28/99, BFH/NV 2004, 201, unter II.1., und vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490, unter 6.a).
  • BFH, 24.02.2003 - III B 117/02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Sicherung einer einheitlichen Rspr.;

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Das Rügerecht geht bei solchen Verfahrensmängeln nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge; ein Verzichtswille ist dafür nicht erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Februar 2003 III B 117/02, BFH/NV 2003, 810, unter 3.c).
  • BFH, 07.07.2014 - X B 134/13

    Ermittlungspflicht des FG und Mitwirkungspflicht der Beteiligten - Anforderungen

    Auszug aus BFH, 21.07.2017 - X B 167/16
    Ebenso wenig kann die Sachaufklärungsrüge dazu dienen, (nachträglich) Ermittlungen vom FG zu verlangen, die sich jedenfalls für einen beratenen Beteiligten in der Weise aufdrängen, dass dieser die fehlenden Angaben aus den ihm vorliegenden oder von ihm beschaffbaren Unterlagen in das Verfahren einbringen muss (s. zu dem Vorstehenden Senatsbeschluss vom 7. Juli 2014 X B 134/13, BFH/NV 2014, 1772, Rz 11 ff., m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2012 - V B 10/11

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Rechtsfehler - Willkürliche

  • BFH, 26.02.2010 - VIII B 17/08

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von

  • BFH, 30.07.2003 - X R 28/99

    Amtsermittlungspflicht: Verhältnis zur Mitwirkungspflicht

  • BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei

  • BFH, 21.10.2015 - X B 116/15

    Bezugnahme des FG auf Einspruchsentscheidung des FA

  • BFH, 10.01.2024 - XI B 13/22

    Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft

    Ebenso liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447; vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11; vom 23.03.2021 - XI B 69/20, BFH/NV 2021, 1108, Rz 34).
  • BFH, 19.12.2023 - X B 1/23

    Erledigungsstreit, Mindestinhalt eines Protokolls

    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile umfassend zu gewährleisten (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.04.2023 - X B 102/22, BFH/NV 2023, 824, Rz 18 und vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    cc) Der BFH hat wiederholt den Grundsatz bestätigt, dass das FA --und damit gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO auch das FG-- in der Wahl seiner Schätzungsmethoden frei ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 07.02.2017 - X B 79/16, Rz 25; vom 21.07.2017 - X B 167/16, Rz 18).

    Es ist Sache der Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.09.2016 - X B 146/15, Rz 16; vom 21.07.2017 - X B 167/16, Rz 18).

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    cc) Der BFH hat wiederholt den Grundsatz bestätigt, dass das FA --und damit gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO auch das FG-- in der Wahl seiner Schätzungsmethoden frei ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 07.02.2017 - X B 79/16, Rz 25; vom 21.07.2017 - X B 167/16, Rz 18).

    Es ist Sache der Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.09.2016 - X B 146/15, Rz 16; vom 21.07.2017 - X B 167/16, Rz 18).

  • BFH, 12.06.2018 - VIII B 154/17

    Freiberufliche Tätigkeit eines Laborarztes bei vollständiger Delegation

    b) Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision auch dann zuzulassen, wenn die Entscheidung des FG in einem solchen Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur der finanzgerichtlichen Entscheidung wiederhergestellt werden kann; die Entscheidung muss objektiv willkürlich erscheinen oder greifbar gesetzwidrig sein (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 1458, und vom 21. Juli 2017 X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447).
  • BFH, 18.10.2023 - XI R 22/20

    Zur Zulässigkeit eines Beschlusses nach § 126a FGO und zur Bestimmung des Ortes

    Ebenso liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447; vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11; in BFH/NV 2021, 1108, Rz 34).
  • BFH, 28.06.2019 - X B 76/18

    Fehlende Begründungstiefe einer Schätzung kein qualifizierter

    Ein Verstoß gegen Denkgesetze führt bei Schätzungen erst zur Zulassung der Revision wegen willkürlich falscher Rechtsanwendung, wenn sich das Ergebnis als offensichtlich realitätsfremd darstellt (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18

    Berechtigung zur Hinzuschätzung

    Denn es ist allein Sache der Tatsacheninstanz, welcher Schätzungsmethode sie sich bei Beachtung der Umstände des Einzelfalls bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416; vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854; vom 5. Oktober 1994 I R 50/94, BFHE 176, 523, BStBl II 1995, 549, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2004 X B 162/03, BFH/NV 2005, 224, unter 3.c; vom 26. Juni 2008 X B 143/07, juris, Rz 4; vom 21. Juli 2017 X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447).
  • BFH, 23.03.2021 - XI B 69/20

    Umsatzbesteuerung eines "räuberischen" Aktionärs; Anforderungen an die

    Ebenso liegt kein Verfahrensfehler vor, wenn noch zu erkennen ist, welche Feststellungen und Überlegungen für das Gericht maßgeblich waren (BFH-Beschlüsse vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447; vom 17.08.2020 - II B 32/20, BFH/NV 2021, 31, Rz 11).
  • BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21

    Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben

    Dies kann auch bei einer Entscheidung des FG zur Rechtmäßigkeit einer Schätzung der Fall sein, wenn das Schätzungsergebnis schlechthin unvertretbar ist, weil es wirtschaftlich unmöglich ist und sich als offensichtlich realitätsfremd darstellt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21.07.2017 - X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

  • BFH, 22.05.2019 - X B 109/18

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18

    Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln

  • BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22

    Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76

  • BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

  • BFH, 26.03.2021 - X B 113/20

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten

  • BFH, 14.01.2021 - X B 25/20

    Schätzung und Sachverständigengutachten

  • BFH, 02.07.2021 - V B 34/20

    Belegnachweis beim Vorsteuerabzug

  • BFH, 08.05.2018 - XI B 5/18

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung des Verfahrens muss begründet werden

  • BFH, 26.04.2023 - X B 102/22

    Teilnahme an der mündlichen Verhandlung per Videokonferenz - keine Hinweispflicht

  • BFH, 17.08.2020 - II B 32/20

    Entscheidung ohne Gründe - Verweis auf strafrechtlichen Ermittlungsbericht

  • BFH, 13.06.2023 - VIII B 39/22

    Zur Feststellung der Einkünfteerzielung und Schätzung von Kapitalerträgen aus

  • VG Weimar, 22.06.2021 - 6 K 1426/19

    Zur Frage der Haftung als faktischer Geschäftsführer

  • FG München, 05.02.2018 - 12 K 2052/15

    Ausschluss des Kindergeldanspruchs

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